Es würde es je nach Auslegung kompliziert bis unmöglich machen, hier für eine gewerbliche Leistung Bitcoins einzunehmen. Mich schreckt alleine die Aussicht, dass mein Finanzamt auf solche Ideen kommt, ab, Bitcoins für meine Leistungen zu akzeptieren, da ich mir mit dem Umtausch der Bitcoins potenziell Ärger einhandle. Da lieber Euros annehmen und die in Bitcoins tauschen.
Tja - ich sehe den Zusammenhang nicht. Muss ich aber auch nicht.
Ich habe keine Ahnung, wie viele es sind. Du gehst davon aus, dass Bitcoins nur von Privatleuten für den privaten Handel genutzt wird, und dass dieser private Handel unter keinen Umständen von irgendienem Finanzamt jemals als gewerblich eingeschätzt wird (was aber schon wiederholt geschehen ist).
Ich will überhaupt nicht bezweifeln, dass es gewerbliches Handeln mit Bitcoins gibt und hab' auch nicht behauptet, dass sich nur Privatleute da tummeln. Ich bezweifle aber, dass das einen irgendwie relevanten Teil der in Deinem Blog-Beitrag genannten Trader betrifft, noch viel mehr, die
gesamte Branche. Und darum sehe ich da keine gigantischen Wellen auf wen auch immer zurollen. Du aber offensichtlich schon.
Du machst deine optimistische Perspektive auf das Recht bzw. das Rechtbekommen sowie deine pessimistische Perspektive auf die Nutzung von Bitcoin als gewerbliches Zahlungsmittel zur Basis, um mir etwas vorzuwerfen.
Nein, ich kritisiere Deine dramatisierende Wortwahl, die sich durch den gesamten Beitrag zieht und eine
ganze Branche perspektivisch am Abgrund sieht. Da helfen dann auch die ganzen Konjunktive nicht.
Wer meint, es würde ausreichen, ein Urteil zu lesen, um sich erfolgreich gegen einen Bescheid einer vollstreckungsfähigen Behörde wie dem Finanzamt zu behaupten, wird damit nicht so viel Spaß haben.
Das steht doch schon oben. Mit dem Lesen eines Urteils ist es sicher nicht getan, man muss die passenden Rechtsmittel wählen, um sich gegen die Vollstreckung zu wehren. Dafür braucht man aber sicher keinen kryptoqualifizierten Steuerberater an seiner Seite. Und auch keine Spenden.