Dieser Fall aus dem Forum sollte mE in diesem Rahmen auch unbedingt gewürdigt werden:
Moin,
Mein steuerberater hat mir soeben folgende Mail zukommen lassen. Ist dies so korrekt?
Bezug nehmend auf unser Gespräch betreffend Ihren Handel mit Kryptowährungen teile ich Ihnen ergänzend mit, dass das deutsche Finanzamt die Geschäfte mit diesen Währungen bislang noch als umsatzsteuerpflichtig sieht. Eine Steuerbefreiung liegt danach nicht vor, weil es sich nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Sie müssen also Umsatzsteuer anmelden und abführen, wenn Sie den Umsatz von 17.500,00 p. a. voraussichtlich überschreiten. Vor dem europäischen Gerichtshof ist allerdings zur Zeit ein Verfahren anhängig, das eben diese Frage klären soll. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Danke dir.
Habe ihn den link zu btc echo noch einmal geschickt und diese mail erhalten. Ist dies so korrekt ?
Um dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus dem Wege zu gehen, reichen Sie bitte eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt mit ein, in der Sie die Umsätze (nicht den Gewinn) als steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 UStG behandeln und sich dabei in einem Begleitschreiben auf das EuGH-Urteil berufen. Wie in dem Artikel erwähnt, geht das EU-Recht i.d.R. nationalem Recht vor. Also bitte erstmal Ruhe bewahren. Schönes Wochenende.
Wtf?
Die Umsätze belaufen sich wenn ich richtig verstanden habe ja bei mir dann auf 100k obwohl ich nur 8k gewinn gemacht habe.
Ich raff grad gar nicht's