Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.
Das sehe ich nicht so. Das ganze Thema muss unter anderem als Gewerbe betrieben werden weil etwas erschaffen wird, ein Coin. Somit ist die Entstehung des Coins, oder auch nur der Anteil eines solchen, eben der "steuerbare" Vorgang. Nehmen wir mal an du minest im Pool und lässt die Coins da liegen bis du einen Coin hast und nehmen wir weiter an, das dauert 1 Monat. Dann kannst du den Verlust den du machst, wenn der Pool nach 3 Wochen mit der Kohle abhaut, auch geltend machen, schließlich hast du ja auch Rechenkapazität dafür aufgewendet.
Ob der Coin in "deinem" Wallet beim Pool oder in "deinem" Wallet zuhause auf deinem Rechner liegt ist meiner Meinung nach egal.
Dein Einwurf ist bedenkenswert.
Der Coin wird immer im Pool erzeugt (solo nicht betrachtet). Aber Du hast keinen Zugriff darauf, solange Du nicht den Mindestwert für Übertragung erreicht hast (und ausführst). Für den Verlust stimme ich Dir bei Deinem Beispiel zu, aber wann ist es zu versteuern, war auch die Frage. Wann hast Du einen Gewinn? Beim Mining ist steuerlich betrachtet jeder positive Wert in der Wallet G ein Gewinn, im Pool ein potentieller, weil nicht anders möglich, für Verlust demnach auch relevant. Das sind Feinheiten zwischen Pool und Wallet. Vielleicht kann man es auch auf Pool-Ebene verlagern. Mit der Überweisung in die Wallet, die in die Blockchain geht und Transaktiongebühren kostet, geht es erst effektiv in den Gewerbebesitz über und ist verfügbar für neue Überweisungen. Das ist meiner Meinung nach erst die Ausschüttung des "Gewinns".
Im übrigen glaube ich nicht, daß das Finanzamt die Entnahme von Wallet-G auf Wallet-P (+1 Jahr) akzeptieren wird und die Abschreibung für ein Gewerbe, das nur für den Mining-Zweck angemeldet wurde (oder zusätzlich geführt wird), anerkennt. Mithin also das Gewerbe die Miningkosten als Abschreibung verarbeitet und die Gewinne privat steuerfrei verbucht werden. Also entweder Abschreibung + Gewinne gewerblich oder alles gleich privat durchführen.
siehe dazu Diskussion
https://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/buchungssaetze::36/kryptowaehrungen-verbuchen::11596/message42864/#message42864