Daher meine Frage/Feststellung: Gemäß deines o.s. Posts ergibt sich die Vermutung, dass weder FiFo noch LiFo explizit vorgeschrieben/verboten ist (unter Einhaltung von z.B. Depottrennung) - habe ich das so richtig verstanden?
Vlt. müssen wir einfach nochmal zur Ausgangsfrage von bct_ail zurück:
Hat dazu noch jemand was?
Zur Walletgetrennter Berechnung: Wie beweise ich ggü. dem FA, dass Wallet A fürs Traden und Wallet B für HODL genutzt wird?
Wie mache ich das z.B. bei Electrum? Dort siind ja pro Wallet mehrere Adressen hinterlegt. Oder bedeutet Depottrennung eigentlich nur Adressentrennung?
Das ist - wenn ich das recht sehe - ein Ausfluss aus der Diskussion zu Aussagen des FAs bzgl. FIFO:
Die Finanzverwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist. Ich bitte Sie deshalb, den Veräußerungsgewinn nach der FiFo-Methode zu ermitteln.
Im Threadverlauf ergab sich, dass man grundsätzlich durch Wallettrennung Layer bilden kann, die die Coins dann entsprechend nachvollziehbar aufteilen (in z.B. Hodl und Trading):
Eine konkrete Zuordnung geht einer vermuteten Verbrauchsreihe immer vor. D.h., wenn ich Layer bilde, kann ich die konkrete Verbrauchsfolge bestimmen und damit ist das nicht zu beanstanden.
Es blieb aber die oben zitierte Frage, wie man denn überhaupt nachweist, was ein solches Wallet ist - denn erstmal erscheint ein Wallet ja als zufällige Ansammlung von beliebigen Adressen. Genau darauf bezog sich meine
Antwort oben: Technisch lassen sich HD-Wallets durch Bereitstellung des Master Public Keys (und Signierung einer Nachricht mit einer der im Wallet verwendeten Adressen) nachweisen. Allerdings fand ich den Hinweis in den Release Nots zu Electrum 3.1 recht interessant, denn das eröffnet einen mE einfacheren Weg des Nachweises - unmittelbar in der Blockchain. Mein Punkt war also: diese "Layer" bildet doch schon das Bitcoin-Protokoll und diese Layer lassen sich deutlich einfacher nachweisen als Wallet-Layer. Wenn man den Nachweisbegriff ernst nimmt - und nicht einfach unterstellt: das FA wird einem schon glauben, dass das getrennte Wallets sind.