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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
qwk
on 26/02/2018, 17:46:12 UTC
Ansonsten scheint nach meinem Kenntnisstand allgemein Einigkeit über die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre zu bestehen.

Nicht ganz, siehe:


Die Haltefrist erhöht sich m.E. nicht bei Darlehensgeschäften. Hier gibt es ein entsprechendes Urteil zu Fremdwährungen, welches vom Sinn und Zweck auch auf Coins anwendbar ist.

Beziehst du dich auf LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32? So schön dieses Urteil auch ist, aber Kryptos sind doch keine Fremdwährungen, da die Bafin BTC als Rechnungseinheit definiert hat....oder irre ich mich da? Also ich würde mich natürlich freuen, wenn es so ist.

Ja, das meine ich.

Die BaFin hat keine Deutungshoheit im Steuerrecht. Aber generell ist es zutreffend, dass Coins keine Währung sind.

Es geht aber um den Sinn und Zweck der 10-Jahresfrist und daher ist besagte Auffassung zwar überraschend doch inhaltlich richtig; sowohl für Währungen als auch Coins.

Die Analogie bezieht sich auf diese Verfügung des Bayrischen Landesamts für Steuern nach diesem BFH-Urteil. Für Zinsen auf Bitcoins kann man die Analogie durchaus ziehen, ob das auch für PoS-, PoI- und Wasweißich-Coins gilt, kann uns hier im Thread eigentlich egal sein. Wink

Das Thema hatten wir hier im Thread ja schonmal ziemlich am Anfang, dann geht es aber ja eben nicht um die POS-Coins, sondern um:
Quote
Haltefrist beim Lending
Auf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Erhält man diese Zinsen im ersten Jahr nach der Anschaffung der Bitcoins, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre.

Da könnte ich mal vorsichtig umformulieren, dass das strittig ist. Ich will nicht voreilig Entwarnung geben, nur weil ein oder zwei Steuerberater Bitcoins den Devisen gleichstellen.
Grundsätzlich tendiere ich dazu, in der FAQ Vorsicht walten zu lassen. Lieber jemand hält seine Coins dann erstmal ein paar Jahre, weil er denkt, er muss 10 Jahre warten und bekommt nach einiger Zeit "Entwarnung", als wenn er sie freimütig verkauft, weil er sich sicher glaubt, die Haltefrist betrage lediglich ein Jahr.