Im übrigen glaube ich nicht, daß das Finanzamt die Entnahme von Wallet-G auf Wallet-P (+1 Jahr) akzeptieren wird und die Abschreibung für ein Gewerbe, das nur für den Mining-Zweck angemeldet wurde (oder zusätzlich geführt wird), anerkennt. Mithin also das Gewerbe die Miningkosten als Abschreibung verarbeitet und die Gewinne privat steuerfrei verbucht werden. Also entweder Abschreibung + Gewinne gewerblich oder alles gleich privat durchführen.
Da geb ich dir natürlich recht, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Wenn der Coin (Anteil) in deinen Besitz übergeht ist der "Gewinn" steuerrechtlich zu betrachten und somit grundsätzlich zu versteuern. Konkret: Du musst ihn also auch in der EÜR angeben. Entnimmst du diesen Coin aber dem Wallet-G, transferierst ihn auf dein Wallet-P und lässt ihn dort ein Jahr liegen, denke ich, muss ein eventueller Kursgewinn nicht noch einmal versteuert werden.