Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
twbt
on 27/02/2018, 20:08:49 UTC
Aber wohlgemerkt, das ist meine laienhafte Lesart des vom BMF ausdrücklich hervorgehobenen Unterschieds zwischen Coins als Zahlungsmittel und Coins, die einem anderen Zweck dienen. Warum sonst sollte das BMF diese Unterscheidung überhaupt vornehmen?

Ich lese da laienhaft einfach das, was auch der EuGH schon festgestellt hat: es geht um die Eigenschaft als Zahlungsmittel beim konkreten Tausch. Verkaufe ich als gewerbsmäßiger Veranstalter z.B. Utility-Tokens (die ich Concert Coins nenne), die digitale Eintrittskarten für meine Konzertveranstaltungen darstellen, dann ist das natürlich umsatzsteuerpflichtig. Das muss man wahrscheinlich irgendwie abgrenzen. - Stellt sich nur die Frage: Wenn ich jetzt eine Handelsplattform eröffne, auf denen die Concert Coins gehandelt werden können? Oder wenn ich Bitcoin-Coldwallets als Eintrittskarten verwende (wie damals bei der 1000-USD-Party ...)? - Ach, lassen wir das. Wobei: Warum ist eigentlich nochmal der Silberverkauf mehrwertsteuerbehaftet, der Goldverkauf nicht?