Ich war heute beim Steuerberater (Österreich) und hab ihm gezeigt, wie exportierte Tradehistory von Binance aussieht. Er hat mir empfohlen das nicht dem FA zu schicken, die Gefahr ist hoch, dass ich die komplette History aufbereiten muss, die werden sich da nicht durchwursteln. Besonders die Trades von Crypto zu Crypto sind da kompliziert, eben wegen den aktuellen Gegenwert. Da müsste er mir 20 Stunden im Monat an Buchhaltung verrechnen.
Ich könnte nur die Trades dokumentieren, wo eine Umwandlung zu Fiat erfolgt, zb Kauf und Verkauf bei Coinbase. Das reicht in den meisten Fällen aus. Und wenn nachgefragt wird, hat das östr. FA in den kommenden 2 Jahren sicherlich keine Einsicht auf die ganzen Exchanges, dafür sind sie viel zu unterbesetzt. Da er weiß, dass ich aus der IT komme, war mir hier dann klar, wie ichs machen soll.
aber es muss doch jeder einzelne Trade besteuert werden (zumindest in Deutschland). Daher muss ich auch jeden einzelnen Trade in Euro bewerten. Nur die Coin-Fiat-Trades zu dokumentieren reicht daher nicht aus.
Ist in Österreich nicht anders:
Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG).
Aber, der Steuerberater hat ihm halt durch die Blume gesagt, dass er besser gleich die fälligen Steuern hinterziehen soll und nicht seine einzelnen Trades - wie es das Finanzamt erwartet - aufwendig korrekt erfassen. Diese aufwendige Erfassung macht allen nur Arbeit und letztlich merkt es doch eh' keiner, wenn man die Abkürzung nimmt. Es sei denn, das FA fasst konkreter nach. Dann könnte es etwas gefährlich werden. Natürlich für den Steuerpflichtigen, nicht für den Steuer"berater".