Bei manchen kleineren Betieben vergehen 20 Jahre bis eine Steuerprüfung stattfindet.
Geprüft werden übrigens meistens die letzten 4 abgeschlossenen Jahre. Nur wenn ein Verdacht besteht, geht es weiter zurück, wobei die meisten Unterlagen nicht länger als 10 Jahre aufgehoben werden müssen. Bei richtiger Argumentation zählen Fakten (auf Basis von rechtmässig und unrechtmässig beschafften Unterlagen). Was nirgendwo steht, zählt auch nicht (was irgendwo steht zählt evtl. auch nicht, ist aber ein anderes Thema).