ich mache mir da eigentlich keinen Kopf, ich befürchte eher, dass die Verfasser auch etwas unsicher in dem Thema sind.
Ja, darum geht's mir eigentlich auch (s.o.). Das BMF-Schreiben schafft mE in mancher Hinsicht mehr Unklarheit als Klarheit (wenn man mal von der Umsatzsteuerfarce aus Bonn absieht). Aber, Interpretationshilfe naht:
Das Bundesfinanzministerium verneint die Umsatzsteuerpflicht von Bitcoin mit Erlass vom 27. Februar 2018. Zum Mining und anderen Kryptotoken erfolgten weitere Aussagen. ... Über die weitere Bedeutung des Schreibens wird an dieser Stelle später berichtet.
"Wir" dürfen gespannt sein.
