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Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
iudica
on 28/02/2018, 20:19:17 UTC

"Wenn ich den Coin für eine individualisierte Leistung einsetze (Z.B. als Eintrittskarte für ein Konzert), dann wäre es m.E. eine ust-pflichtige Leistung."


Bitte nicht selektiv lesen oder zitieren!

Ich habe einleitend geschrieben:  Ein Coin ist nur ein technisches Vehikel. Entscheidend ist, wie er eingesetzt wird.

Es geht nicht um das Bezahlen mittels eines Coins, es ging darum, dass der Coin ein Gutschein für eine individualisierte Leistung darstellt. Das war sowohl die Ausgangsfrage und lässt sich auch aus dem Kontext meines Postes schließen.