Das würde z.B. bedeuten, dass auf die Coins in einem ICO Mehrwertsteuer anfällt.
Der BMF macht das, weil es richtig ist. Ein Coin ist nur ein technisches Vehikel. Entscheidend ist, wie er eingesetzt wird. Wenn ich z.B. Gesellschaftsanteile daran bilde, es demnach Eigenkapital wird, ist es weder ein Zahlungsmittel, noch eine Leistung.
Wenn ich den Coin für eine individualisierte Leistung einsetze (Z.B. als Eintrittskarte für ein Konzert), dann wäre es m.E. eine ust-pflichtige Leistung.
Wenn ich z.B. Coins z.B. als Geldwertkarte, allgemeinen Gutschein etc. ausgebe, wäre dies für mich generell erst mit Leistungserbringung ust-pflichtig.
Okay, die Verallgemeinerung "Mehrwertsteuer auf ICO-Coins" ist sicherlich nicht angemessen.
Aber ich liege wohl nicht ganz falsch mit meiner Vermutung, dass in bestimmten ICOs Mehrwertsteuer fällig sein müsste?
Ich will jetzt hier keine ICOs individuell herausgreifen, schon in Ermangelung der Kenntnis der Inhalte der meisten ICOs, aber nehmen wir mal einen ICO, in dem Tokens verkauft werden, die später für die Bezahlung einer bestimmten, vordefinierten Dienstleistung dienen sollen.Sagen wir's ruhig konkreter, Ether sind Coins, die zum Bezahlen der "Dienstleistung" "Ausführung eines Smart Contract" dienen.
Das wäre eher ein Gutschein, bei dem die Ust. erst bei Leistungserbringung anfällt.
Ergo: erst der Miner, der einen Smart Contract auf seinem Rechner ausführt, und hierfür Ether als Gas erhält, muss hierfür Ust. entrichten?
Ein Beispiel für einen Coin mit individualisierter Leistung fällt mir jetzt nicht direkt ein.Hm, come to think of it...
Kaufe ich mir so ein "Krypto-Kitten", fällt dann die Ust. sofort an?