Sagen wir's ruhig konkreter, Ether sind Coins, die zum Bezahlen der "Dienstleistung" "Ausführung eines Smart Contract" dienen.
Das wäre eher ein Gutschein, bei dem die Ust. erst bei Leistungserbringung anfällt.
Ergo: erst der Miner, der einen Smart Contract auf seinem Rechner ausführt, und hierfür Ether als Gas erhält, muss hierfür Ust. entrichten?
Ich würde sagen: Kommt auf den Smart Contract an. Wenn der Contract eine Lebensversicherung ist oder eine Mining-Dividende, spielt Umsatzsteuer sicher keine Rolle. Wenn der Smart Contract aber eine Stunde Car-Sharing-Nutzung gewährt, dann schon. Die Umsatzsteuer fällt aber nie auf Ether als Zahlungsmittel an, sondern eben auf die damit verbundene Dienstleistung.
Glaube kaum, dass der BMF Lust hat, differenzierungen zwischen den einzelnen Coins zu treffen, im Erlass ist das ja nun geregelt.
Es geht dabei nicht um "Coins", sondern grundsätzlich um "Token". Da haben sich mehr oder weniger wohl drei Grundunterscheidungen etabliert: Currency-Token (~= Zahlungsmittel), Utility-Token (~= Gutschein) und Security-Token (~= Wertpapier). Damit haben sich jüngst eher die Aufsichtsbehörden im Rahmen von ICOs rumgeschlagen, siehe:
FINMA und
BaFin. Es folgen aber auch eben Steuerfragen (nicht nur Umsatzsteuerfragen).