Glaube kaum, dass der BMF Lust hat, differenzierungen zwischen den einzelnen Coins zu treffen, im Erlass ist das ja nun geregelt.
Es geht dabei nicht um "Coins", sondern grundsätzlich um "Token". Da haben sich mehr oder weniger wohl drei Grundunterscheidungen etabliert: Currency-Token (~= Zahlungsmittel), Utility-Token (~= Gutschein) und Security-Token (~= Wertpapier). Damit haben sich jüngst eher die Aufsichtsbehörden im Rahmen von ICOs rumgeschlagen, siehe:
FINMA und
BaFin. Es folgen aber auch eben Steuerfragen (nicht nur Umsatzsteuerfragen).
Ich hab auch ein bisschen Mühe zu verstehen, wie du @Kryptotaxpert das gemeint hast, wenn du schreibst, die Finanzverwaltung hat keine Lust, zwischen den Coins zu differenzieren. Das mag ertragsteuerlich ja grundsätzlich so sein, weil nach herrschender Meinung dort alle Coins/Token (also ohne nähere Differenzierung) ein "digitales Asset" (="Wirtschaftsgut") darstellen und deshalb im Ergebnis generell die Besteuerungsnormen für private Veräußerungsgeschäfte des § 23 EStG gelten.
Aber umsatzsteuerlich? Ich gehe mal vom BMF-Schreiben aus: Da steht ja ganz klar, dass die Steuerbefreiung nur für solche Kryptowährungen gilt, die "keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel dienen". Uups - wenn sich hier mal nicht das wahre Armageddon verbirgt. Man muss unterscheiden zwischen Währungen, die allein als Zahlungsmittel fungieren und solchen, die (auch) einen anderen Zweck verfolgen. Richtig?
Wenn das so ist, dann ist doch die Prognose erlaubt, dass wir in Zukunft in der Diskussion mit der Steuerverwaltung zumindest bei den Token genau die Differenzierung bekommen werden, die @twbt oben gepostet hat.
Insgesamt gilt dann doch folgendes: Außer vielleicht bei BTC, der umsatzsteuerrechtlich jetzt durch das EuGH-Urteil und die anschließende Diskussion ausgelutscht und flächendeckend in der Finanzverwaltung bekannt sein dürfte, muss ich mich doch bei jedem Coin/Token folgendes fragen: Kennt die Finanzverwaltung denn die genaue Funktions- und Einsatzweise? Wohl kaum. Im Zweifel muss ich doch für jeden gehandelten Coin/Token (außer BTC) das Whitepaper vorlegen und nachweisen, wie ich die Transaktion umsatzsteuerlich eingeordnet habe, oder?
Worauf ich hinaus will: Das BMF-Schreiben zwingt uns, für jeden Coin/Token (außer BTC) erstmal die Arbeit zu machen und zu dokumentieren, dass der ausschließlich als Zahlungsmittel verwendet wird, um der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen. Oder wie seht ihr das?
Anschlussfrage an @twbt: Kann ich denn bei allen Altcoins undifferenziert davon ausgehen, dass die ausschließlich Zahlungsfunktion erfüllen? Oder gibts da auch Unterschiede?