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Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
iudica
on 01/03/2018, 10:14:05 UTC


Insgesamt gilt dann doch folgendes: Außer vielleicht bei BTC, der umsatzsteuerrechtlich jetzt durch das EuGH-Urteil und die anschließende Diskussion ausgelutscht und flächendeckend in der Finanzverwaltung bekannt sein dürfte, muss ich mich doch bei jedem Coin/Token folgendes fragen: Kennt die Finanzverwaltung denn die genaue Funktions- und Einsatzweise? Wohl kaum. Im Zweifel muss ich doch für jeden gehandelten Coin/Token (außer BTC) das Whitepaper vorlegen und nachweisen, wie ich die Transaktion umsatzsteuerlich eingeordnet habe, oder?

Worauf ich hinaus will: Das BMF-Schreiben zwingt uns, für jeden Coin/Token (außer BTC) erstmal die Arbeit zu machen und zu dokumentieren, dass der ausschließlich als Zahlungsmittel verwendet wird, um der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen. Oder wie seht ihr das?


Ja, das ist ein Problem, weil bei einem Coin die Grenze zwischen Tausch und "Entgelt" teilweise fragwürdig wird. Aber es wird umgekehrt ein Schuh daraus. Es ist entscheidend, dass bei der konkreten Transaktion es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch gehandelt hat und nicht um einen Tausch.