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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
iudica
on 02/03/2018, 10:49:34 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
Miner -> Kauft Büchsen (Vorsteuer) -> meint Coins (nicht steuerbar, damit ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen) -> Vertickt die Coins (sterfrei (Inland: Ausschluss - Ausland: kein Ausscluss)... eigentlich erstmal alles klar, allerdings ist der unmittelbare "Umsatz" der der Anschaffung der Büchse folgt, nicht steuerbar, sollte nur dieser betrachtet werden, dann "Holla die Waldfee" spielt es keine Rolle mehr ob er die Dinger im In aoder Ausland verkauft. Dies muss ich nochmals klären... (Hab nur nicht soviel Zeit zu lesen, Umsatzsteueranwendungserlass ist schon dick, insbesondere wird viel zu § 15 geschrieben).


Sehe ich anders.

Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.

Die Ausnahme der Ausnahme § 15 III Nr. 1 b) UStG ist nicht einschlägig, weil es sich weder auf einen Gegenstand bezieht, noch Coins ins Ausland "geliefert" werden.

§ 15 III Nr. 2 b) UStG ist m.E. allerdings relevant (sprich Auslandsbeziehung)

Wie gesagt, ich sehe das nur bei Solomining so. Bei Poolmining sieht es wieder anders aus.

Edit: §§ hinzugefügt.