Sehe ich anders.
Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.
Bitte nochmal das Anwendungsschreiben und die Änderung des Umsatzsteuererlasses lesen. Sorry!
Solomining kann nicht steuerfrei sein. Steuerfrei kann nur das sein, was auch steuerbar im Sinne von § 1 UStG ist. Mining ist umsatzsteuerlich nicht steuerbar und zwar weil es keinen Leistungsaustausch gibt, steht ja niemand auf der Blockchain und wirft dir die coins rüber und der Blockchain kann man wohl keine USt ID verpassen...
Ich würde sagen, dass 1b und 2b passen können, warum sollte 1b nicht einschlägig sein wenn der Miner seine Exchange zB in USA nutzt? Aber hier diskutieren wir auf K1 Niveau, ich sprech das nächste Woche im LaFiMi D´dorf an, ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, zumal der Verkauf ja erst aus der nicht steuerbaren Leistung entsteht und diese würde den Vorsteuerabzug ja nicht ausschließen.