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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
qwk
on 02/03/2018, 17:51:53 UTC
Nimm bitte nichts persönlich, wenn ich knackiger schreibe, ich weiß selber, wie schwer es ist, eine belastbare Struktur in die ganzen Facetten des Kryptomarktes zu bekommen, um die daraus entstehenden Einzelsachverhalte dann steuerlich möglicht richtig einzuordnen. Dein Einsatz ist schon Lobenswert.
Persönlich nehme ich hier sowieso nix.
Was mich eher stört, sind "zu kurze" "hingeschmissene" Antworten, die wenig zur Klärung beitragen.
Daraus kann ich nämlich dann oft nichts Verwertbares für die FAQ mitnehmen, ich kann ja nicht einfach die "Meinung" von einem Steuerberater als Fakt darstellen.
In diesem Sinne vielleicht einfach meine Bitte: lieber seltener schreiben, dafür dann auch mal ein wenig ausführlicher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Lesern um Leute handelt, die in steuerlichen Fragen manchmal schwer von Begriff sind (so wie ich) Wink
Das gilt auch übrigens auch für jeden anderen hier im Thread.


Wenn ich dann mal "Blödsinn" zu einer Aussage schreibe
Wenn ich Blödsinn schreibe, darf soll man das auch als Blödsinn bezeichnen.


Mal zu den Verbrauchsfolgeverfahren: Es spielt genau genommen keine Rolle, ob man FiFo oder LiFo anwendet und das in seine Tradingstrategie einbezieht, man käme immer zu dem gleichen Ergebnis.
Ich kenne auch kein konkretes Beispiel, wo LIFO nützlich ist, insofern tendiere ich ja ohnehin zu FIFO, aber wie in einem Post weiter oben steht, ich will es nicht "rausschmeißen", weil es vielleicht für Einzelne ein Hinweis auf potentielle Gestaltungsmöglichkeiten sein kann, die er dann mit seinem Steuerberater individuell ausarbeiten darf.


Hinsicht meiner Aussage zum Vorsteuerabzug, muss ich nochmal was nachlesen, die Aufhebung der Einschränkung des Vorstateuerabzugs so wie ich ihn dargestellt habe, ist so richtig (also im Drittland verhökern), ich "stolpere" jedoch noch etwas, ob die einfacherer Variante nicht auch funzt.

Miner -> Kauft Büchsen (Vorsteuer) -> meint Coins (nicht steuerbar, damit ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen) -> Vertickt die Coins (sterfrei (Inland: Ausschluss - Ausland: kein Ausscluss)... eigentlich erstmal alles klar, allerdings ist der unmittelbare "Umsatz" der der Anschaffung der Büchse folgt, nicht steuerbar, sollte nur dieser betrachtet werden, dann "Holla die Waldfee" spielt es keine Rolle mehr ob er die Dinger im In aoder Ausland verkauft. Dies muss ich nochmals klären... (Hab nur nicht soviel Zeit zu lesen, Umsatzsteueranwendungserlass ist schon dick, insbesondere wird viel zu § 15 geschrieben).
Wenn ich dich richtig verstehe, ist es also möglich, dass (in bestimmten Fallkonstellationen) der Vorsteuerabzug nicht erlaubt ist? In der Regel ist der Vorsteuerabzug aber erlaubt?