Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
qwk
on 02/03/2018, 18:20:00 UTC
Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.
Die Ausnahme der Ausnahme § 15 III Nr. 1 b) UStG ist nicht einschlägig, weil es sich weder auf einen Gegenstand bezieht, noch Coins ins Ausland "geliefert" werden.
§ 15 III Nr. 2 b) UStG ist m.E. allerdings relevant (sprich Auslandsbeziehung)

Wie gesagt, ich sehe das nur bei Solomining so. Bei Poolmining sieht es wieder anders aus.
Vielleicht darf ich das kurz aufgreifen und mal grundsätzlich fragen, aus welchen Gründen Solomining und Poolmining unterschiedlich betrachtet werden müssen?

Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.

Analogie, die ich in mal einem anderen Thread gebraucht hatte: der Pool ist so zu sehen wie der Betreiber einer Lotto-Tippgemeinschaft.

Wieso also spielt der Pool steuerlich überhaupt eine Rolle?