- Airdrops sind steuerfrei da sie Lottogewinnen ähnlich sind
Kurzes Nitpicking meinerseits:
Lottogewinne sind nicht "steuerfrei". Sie sind "nicht steuerbar". Ist aber in der Praxis kein Unterschied

Lottogewinne sind ja deshalb "steuerfrei", weil sie unter keine Einkunftsart fallen.
Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
Die sind imho eindeutig eine Schenkung.
Führt eine Schenkung nicht auch zur Einzelrechtsnachfolge? In den meisten Fällen haben die vorherigen Besitzer der Airdrops die Token oder Coins erschaffen und nicht angeschafft! Dementsprechend müsste ein bestehender Gewinn auch hier steuerfrei bleiben?
Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Airdrops die Token/Coins zum Zeitpunkt des Erhalts (abgesehen z. B.von Byteball) eh kaum Wert haben.
Sehe hier dringend notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema, weil man z. B. bei Byteball wirklich große Summen bekommen hat und man entsprechend der Schlußfolgerung gar nicht in der Steuererklärung angeben muss. Wenn das nun später doch anders entschieden wird hat man plötzlich in hohem Maße Steuern hinterzogen.