Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
twbt
on 03/03/2018, 14:52:10 UTC
In diesem Zusammenhang mache ich mir gerade Gedanken über eine vernünftige Klassifizierung, die im Einzelfall weiterhilft. Dabei habe ich mich daran erinnert, dass du @twbt ja in diesem Zusammenhang auf die Anstrengungen der BaFin hingewiesen hast, die einzelnen Token nach Aufsichtsrecht zu klassifizieren. [...] Die BaFin ordnet laut Hinweisschreiben bestimmte Token als Wertpapier nach WpPG ein. Unterstellt, man könnte diese Klassifizierung ins Umsatzsteuerrecht übernehmen, dann ergäbe sich folgende Situation: Das Wertpapier-Token würde gemäß BMF-Schreiben zwar nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr.8 Buchst.b UStG fallen, da (auch) anderer Zweck als reine Zahlungsfunktion. Man könnte es aber unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.8 Buchst.e UStG subsumieren (Steuerbefreiung für Geschäfte mit Wertpapieren).

Meine Differenzierung oben (Currency-Token (~= Zahlungsmittel),  Utility-Token (~= Gutschein) und Security-Token (~= Wertpapier)) lehnt sich an FINMA und BaFin an. Da wären dann die "Gutscheine" das, was wohl spezielleren Umsatzsteuerregelungen unterworfen wäre. Jetzt hat qwk sich ja dafür stark gemacht, sowas wie Service-Token (~= Dienstleistungen) in Betracht zu ziehen: Ether dient zur - ich greife mal die Formulierung des BMF bzgl. der Handelsplätze auf - "Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung" eines Smart Contracts. Umsatzsteuer? Schließlich hatten wir noch die Asset-Token weiter oben betrachtet: Cryptokiddies Cryptokitties als immaterielle Vermögensgegenstände. Umsatzsteuer? - Ich glaub', wir hören besser auf, sonst kommt das BMF noch auf dumme Gedanken. Cool