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Board Deutsch (German)
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Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
twbt
on 03/03/2018, 23:01:06 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
Currency-Token ... Utility-Token ... Security-Token ... Service-Token ... Asset-Token

Ich hab' mir nochmal die FINMA-Ausführungen dazu durchgeschaut. Deren Ausführungen sind mE erstmal zielführender als die BaFin-Ausführungen zum Thema:

Die FINMA unterscheidet funktional drei Arten, wobei auch Mischformen auftreten können:

  • Zahlungs-Token sind mit reinen "Kryptowährungen" gleichzusetzen, ohne mit weiteren Funktionalitäten oder Projekten verknüpft zu sein. Token können in gewissen Fällen erst mit der Zeit die notwendige Funktionalität und Akzeptanz als Zahlungsmittel entwickeln.
  • Nutzungs-Token sind Token, die Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung vermitteln sollen.
  • Anlage-Token repräsentieren Vermögenswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Erträgen oder Anspruch auf Dividenden oder Zinszahlungen. Der Token ist damit hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Funktion wie eine Aktie, Obligation oder ein derivatives Finanzinstrument zu werten.

Das ist als Grundgliederung wirklich ausreichend und es lässt sich wahrscheinlich festhalten, dass man besser die "Nutzungs-Token" weiter subdifferenzieren sollte, was Umsatzsteuerfragen angeht. Die beiden anderen (Zahlungs- und Anlage-Token) sind - wie von Mgsys ausgeführt - umsatzsteuersystematisch wohl unstrittig. - Ertragssteuerlich hingegen sind die Zahlungs-Token geklärt, aber die beiden anderen? Bei Anlage-Token müsste man ja steuersystematisch Kapitalertragssteuer unterstellen. Die sieht aber z.B. Kryptotaxpert, wenn ich seine bisherigen Ausführungen zum Thema richtig nachvollzogen habe, nirgendwo als einschlägig. Vlt. müsste man auch einen weiteren Thread machen: Ertragssteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token - .