Eine getrennte Betrachtung der Gläubiger nach dem Schema "Fiat-Gläubiger werden aus dem Fiat-Vermögen befriedigt, Bitcoin-Gläubiger aus dem Bitcoin-Vermögen" wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von jedem Gericht der Welt abgelehnt worden.
In diesem Sinne möchte ich den Insolvenzverwalter nicht in Schutz nehmen, sinnvoll war seine Entscheidung, "auszucashen" aber sehr wohl.
Ich sehe da keine Begründung warum Gläubiger mit zweierlei Maß gemessen werden sollten.
Entweder alle anteilig das selbe oder von mir aus verbrennen, aber nicht so...