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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuern auf Erträge von Masternodes
by
kryptomanier
on 16/03/2018, 08:55:45 UTC
Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.

Vielen Dank!

Schau Dir doch mal den §15 EStG an:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen KÖNNEN wenn alle Punkte erfüllt sind?
1. Du machst es dauerhaft
2. Du machst es um Gewinn zu erzielen
3. Durch den späteren Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu


Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.