Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.
Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.
Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt?

Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig.
Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen.
Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...).
Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.
Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht.
