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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
robertNACO
on 27/03/2018, 10:01:21 UTC
Denn die Herstellung ist keine Anschaffung i.S.d. § 23 (1) Nr. 2 EStG.
Wie ist der Begriff "Anschaffung" im EStG definiert?

Moin,

das EStG definiert den Begriff nicht. Es folgt der Definition aus dem HGB § 255 (1):

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.

Die Herstellungskosten sind in den folgenden Absätzen des § 255 HGB erläutert.

Gruß