Zum Thema Datenspeicherung länger als die Frist es zu lässt kann ich nur soviel sagen, dass selbst wenn auf Vorrat gespeichert wird, dieses Material bei Fristenüberschreitung vor Gericht 0 belange hat.
Es gibt genug Fälle, die das widerlegen. Siehe z.B. WBK und Zuverlässigkeit.