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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Crazydome80
on 12/04/2018, 06:05:49 UTC
die frage ist ob man sich auf diese ausführungen aus dem NWB verlassen kann

Die Anschaffungskosten der Bitcoins bleiben mit 200 € je Coin unverändert und auch am Anschaffungszeitpunkt
25.1.01 ändert sich nichts. Die Anschaffungskosten der Bitcoin Cash betragen
240 € je Coin. A hat die Bitcoin Cash steuerlich i. S. des § 23 EStG nicht zum Zeitpunkt
des Forks am 1.8.02 angeschafft, sondern ebenfalls zum 25.1.01 (= Anschaffungszeitpunkt der
Bitcoins). Zum Zeitpunkt des Verkaufs war daher sowohl für die Bitcoins als auch für die Bitcoin
Cash die Jahresfrist abgelaufen. A hat keinen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG zu versteuern.


Die spätere
Veräußerung von im Rahmen eines Airdrops erhaltenen Coins ist daher nicht steuerbar nach dem
Einkommensteuergesetz.


Damit wären alle Erträge aus den Forks und Airdrops immer steuerfrei. Und es würde sich nix auf 10 Jahre verlängern. Klingt zu schön um wahr zu sein  Cheesy

Dass alle Erträge aus den Forks immer steuerfrei sind, hat niemand behauptet. Es steht dort nur, dass der Fork den Anschaffungszeitpunkt des Originalcoins übernimmt. Wenn Du zum Beispiel Deine Bitcoins erst einen Tag vor dem Fork kaufst und den neuen Coin dann innerhalb eines Jahres (-1 Tag) verkaufst, ist der Vorgang sehr wohl steuerpflichtig.