Dass alle Erträge aus den Forks immer steuerfrei sind, hat niemand behauptet. Es steht dort nur, dass der Fork den Anschaffungszeitpunkt des Originalcoins übernimmt. Wenn Du zum Beispiel Deine Bitcoins erst einen Tag vor dem Fork kaufst und den neuen Coin dann innerhalb eines Jahres (-1 Tag) verkaufst, ist der Vorgang sehr wohl steuerpflichtig.
Leider sagt das Dokument nichts zu Bounties, lediglich zu Airdrops. Hier wäre interessant zu wissen wie es sich verhält wenn ich heute 1 BTC als Bounty bekomme und morgen gibt es ein Fork von BTCXX. Die BTC muss ich natürlich zum Zuflusszeitpunkt versteuern. Wie verhält es sich bei BTCXX, auch wenn ich sie länger als ein Jahr halte? Sind diese dann auch steuerfrei wie wenn ich die BTC gekauft hätte oder ändert sich durch die durch Bounties erhaltenen BTC der Sachverhalt zu BTCXX?
Laut dem Dokument unterscheiden die zwischen den Anschaffungskosten der alten Währung und der neuen Forkwährung. Danach sollte der Fork selbst dann AK haben, wenn die Bounty Coins nicht als angeschafft zählen würden. Die AK der Forkwährung sind der Wert bei Erhalt. Allerdings dürftest du wahrscheinlich nicht den Anschaffungszeitpunkt der Ursprungswährung für die Jahresfrist heranziehen, weil die Ursprungswährung ja nicht angeschafft wäre. Stattdessen würde die Frist für die Fork Coins mit dem Erhalt beginnen, aber dazu wäre eine Klärung tatsächlich noch wünschenswert.
Sollte das alles nicht zutreffen, könnte man immer noch auf die Argumentation bei Airdrops ausweichen. Danach hast du die Fork Coins unentgeltlich erhalten und der Herausgeber hat diese auch selbst erschaffen, so dass auch er keine Anschaffung hatte. Damit gibt es keinen Paragraph im EStG mehr, der einschlägig wäre und die Coins sind bei Veräußerung steuerfrei.