Laut dem Dokument unterscheiden die zwischen den Anschaffungskosten der alten Währung und der neuen Forkwährung. Danach sollte der Fork selbst dann AK haben, wenn die Bounty Coins nicht als angeschafft zählen würden. Die AK der Forkwährung sind der Wert bei Erhalt. Allerdings dürftest du wahrscheinlich nicht den Anschaffungszeitpunkt der Ursprungswährung für die Jahresfrist heranziehen, weil die Ursprungswährung ja nicht angeschafft wäre. Stattdessen würde die Frist für die Fork Coins mit dem Erhalt beginnen, aber dazu wäre eine Klärung tatsächlich noch wünschenswert.
Sollte das alles nicht zutreffen, könnte man immer noch auf die Argumentation bei Airdrops ausweichen. Danach hast du die Fork Coins unentgeltlich erhalten und der Herausgeber hat diese auch selbst erschaffen, so dass auch er keine Anschaffung hatte. Damit gibt es keinen Paragraph im EStG mehr, der einschlägig wäre und die Coins sind bei Veräußerung steuerfrei.
Okay danke!
Das heißt also, so oder so, wären die durch den Fork erhalten Token nach einem Jahr Halten steuerfrei, unabhängig davon ob die ursprünglichen Bitcoin angeschafft, durch Bounties oder Airdrops erhalten wurden?