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Board Trading und Spekulation
Re: Lösung bitcoin.de Fidor-Fidor Zahlungen & Verifikation
by
Boumer
on 23/11/2013, 19:08:30 UTC
trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden.
Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.

Bei meinem Sparkassenkonto sehe ich im Online Banking unf auf Kontoauszügen immer die BLZ + KTO Nr. der des Absenders. Dass diese Informationen dem Empfänger nicht zugänglich gemacht werden dürfen halte ich für ein Gerücht.

Bei meiner VB siehst Du diesen Angaben aus guten Gründen nicht und man bekommt auch keine Information darüber. Es gibt auch noch praktische Gründe, warum die Angaben dem Empfänger nicht mitgeteilt werden. Z. Bsp. ist es bei größeren Unternehmen durchaus üblich, daß sie ihren Zahlungsverkehr nach der Art der Transaktion gestaltet haben, und für Lastschriften und Überweisungseingänge verschiedene Konten benutzen. Wenn jetzt  ein Kunde seine Beträge mittels Lastschrift begleicht und eine Lastschrift aus welchen Gründen auch immer wieder von der Bank zurückgebucht wird, sollte man als Kunde  - sofern man die Bankverbindung überhaupt sehen sollte - diese Angaben nicht für eine Überweisung benutzen. Bei ausländischen Unternehmen könnte man dadurch durchaus zweimal bezahlen müssen. (Ist alles schon vorgekommen)

Wenn Du glaubst, daß solche Daten nicht datenschutzlichrechtlich relevant sind, dann ninnt einfach mal den Fall an, daß es ein Unternehmen gibt, daß noch Geld von Dir bekäme, Du aber möchtest, daß sie auf keinen Fall Kenntnis von Deiner Bankverbindung kriegen sollen... Überweisungen zugunsten Dritter bzw. sogenannte Zahlscheingeschäfte fallen bei den meisten Bank aus Geldwäschegründe aus.