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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
shahim
on 27/05/2018, 12:43:35 UTC
Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??

Hallo,

Das Thema ist ja heiß diskutiert hier. Teilweise wird von Fifo Zwang nach Estg §23 gesprochen. Wobei dort eindeutig steht, dass es bei Fremdwährungen anzuwenden ist. Aber Coins sind ja KEINE Währungen!

Mein Stb hat mir gesagt ich habe die wahl zwischen Fifo und Lifo als Verbrauchsfolgeverfahren. Man muss es nur durchgehend weiter nutzen! Also ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Er meinte Fifo sei doch viel praktischer, aber als Trader ist Lifo natürlich wesentlich vorteilhafter...
Aussage war dirt einfach per Lifo berechnen. Keine Tabelle einreichen, sondern nur die Einträge in der S0 machen und abwarten ob nachfragen kommen....

Naja aber ich glaube richtige Aussagen wird man erst ende des Jahres haben. Wobei es auch von Amt zu Amt und Bearbeiter abhängig ist...

Gruß
shahim