Natürlich ist Bargeld staatliches Zahlungsmittel und jeder Händler ist verpflichtet Bargeld anzunehmen, wenn er Dir was verkaufen will und Du ihm dieses im Handel anbietest.
FALSCH! Und die dauernde Widerholung macht es nicht besser.
Ein Händler muss kein Bargeld annehmen, er kann ein beliebiges Zahlungsmittel festlegen. Die einzige Möglichkeit die Dir bleibt, wenn Dir der Händler kein passendes Zahlungsmittel bietet, ist auf das Geschäft zu verzichten. Das passiert mir inzwischen übrigens regelmässig. Ich habe (zurecht) keine Handhabe in diese freie Entscheidung des Händlers einzugreifen.
Bei staatlichen Stellen sieht es (theoretisch) anders aus (praktisch nicht). Aber das wissen ja die wachen Nutzer hier bereits.
Bitte Behauptungen mit Quellen unterlegen (habe ich auch nicht gemacht)! Anbei meine Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliche_ZahlungsmittelFür den Gläubiger ist in allen Staaten mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel ein Annahmezwang verbunden (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang). Er muss EU-weit Eurobanknoten als Erfüllung seiner Geldforderung akzeptieren, da die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten sind, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
INSBESONDERE (bzw. NUR) wenn Du in Vorleistlung gegangen bist, dann MUSST Du mein Bargeld annehmen, wenn ich diese Leistung SO bezahlen will. So verstehe ich oberen Quelle.
Und natürlich kannst Du im Voraus es verweigern, jemand die Leistung zu verkaufen wenn Dir jemand Bargeld anbietet. Du kannst Dir ja jemanden anderen suchen, da gebe ich Dir Recht. Aber bei einer Vorleistung Deinerseits hast Du keine Wahl! Das macht wohl den grossen Unterschied aus. Wichtig ist der Begriff "Gäubiger"!