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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Samarkand
on 22/09/2018, 09:58:50 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
Naa, teilweise. qwk beschreibt, unter welchen Kriterien das FA Mining als gewerblich ansieht.
Ich frage, welche Folgen es hat, wenn das FA eine Miningaktivität nachträglich als gewerblich einstuft.
Ich sehe ein, dass das i.d.R. nicht geschehen sollte. Mich würden aber trotzdem die Folgen interessieren,
falls das jemand hier beantworten kann.

Die Folge wäre, dass das für dich zuständige Finanzamt dir einen Bescheid schickt in dem
sie um Nachzahlung der Gewerbesteuer für den entsprechenden Zeitraum der Gewerbeausübung bitten.

Deswegen solltest du in diesem Fall natürlich versuchen in deinem Widerspruch klarzumachen, dass es sich
um keinen Fall des gewerblichen Mining handelt.