Somit komme ich schlichtweg zu dem Schluss, dass eine Versteuerung zum Verkaufszeitpunkt, unabhängig von der Haltefrist, erfolgt.
Verstehe ich dich richtig, dass du aufgrund fehlender Vorschriften/Paragaphen zu dieser Ansicht kommst? Dann würde ich ja eher argumentieren, da es keine Paragraphen dazu gibt, gibt es auch keine Versteuerung....ätschibätsch, liebes FA
