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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
qwk
on 14/10/2018, 11:00:47 UTC

Witzigerweise haben die Betreiber der Automaten langwierig eine Partnerschaft mit einer Bank gesucht, um eine "Lizenz" zu erhalten.
Die ist aber, wie jetzt auch quasi "höchstrichterlich" feststeht, überhaupt nicht erforderlich:

„Handel mit Bitcoin ist nicht strafbar, da Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des KWG [Kreditwesengesetz, Anm. d. Red.] ist.“

„Die Kammer hat eine Strafbarkeit des Handelns des Angeklagten verneint, da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei. Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.“
Damit wird die Auffassung des Bundesverbands Bitcoin, die dieser seit Jahren vertritt, eindeutig bestätigt.

Das bedeutet u.a., dass der Betrieb eines Bitcoin-Geldautomaten* in Deutschland von der BaFIN nicht wirksam verhindert werden kann.
Börsen sind eine andere Sache, diese unterliegen schon aus anderen Gründen in den meisten Fällen der Aufsichtspflicht der BaFIN.