sorry daß ich auf ziemlich alte posts antworte...
Im Ernst: das Schlimmste wäre eine Einschätzung des FA, dass du für den Teil deiner Coins, deren Kauf du nicht belegen kannst, Einkommenssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts zahlen müsstest.
Hast du also z.B. 100 BTC, für deren Kauf du keinen Beleg hast, bei denen du aber nachweisen kannst, dass du sie seit 2 Jahren auf einer Paperwallet hältst, wären das schlimmstenfalls:
100 x 500 EUR (Kurs vor 2 Jahren) x 44% (EKSt.*) = 22.000 EUR Steuern auf deine 100 BTC.
* kommt natürlich auf deinen Steuersatz an, + Soli + Kirchensteuer
Ok, 22.000 EUR wurden ans FA überwiesen.

Mal ausgehend davon, daß wir die 100 BTC gemine't haben (daher kein Kaufbeleg/keine "Anschaffung"),
frag ich mich gerade, wie denn nu der Verkauf der 100 BTC versteuert wird.
Ich hab das bei mir so gemacht, daß ich die Einkünfte (aus Arbeit/Mining/...) bei Erhalt als Einkunft gebucht hab und diesen Erhalt gleichzeitig als KAUF. Wie soll es sonst anders gehen beim Verkauf?
EDIT: ich lese gerade:
Na das wär ja noch schöner...
Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf eines privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Quelle: Internetseite Steuerberatung Querman
Ist das unstrittig?