Wie ist der gemeine Wert bei Zufluss anzusetzen, wenn es noch keine Börse gibt, aber der ICO Preis pro Token bekannt war/ist? Gilt dieser dann? Oder wäre das kein "gewöhnlicher Geschlechtsverkehr"?
Naja, kommt auf deine sexuellen Präferenzen an, wobei ein Steuer-Fetisch schon ein wenig "kinky" ist

Im Ernst: in Ermangelung anderer Bemessungsgrundlagen würde ich dazu tendieren, den "Ausgabepreis" eines ICO Tokens tatsächlich als maßgeblich anzusehen.
Das mag dann häufig enorm überteuert sein, aber das gehört eben mit zu den negativen Aspekten bei so einem ICO.