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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
jilsaya
on 14/11/2018, 20:22:23 UTC
Sofern es sich tatsächlich um einen quasi "technisch bedingten Ersatz" handelt, ändert sich steuerlich sicherlich nichts.
Die Haltefrist, bzw. der Anschaffungszeitpunkt der Original-Coins wird an die Ersatz-Coins vererbt.
Das ist in etwa so, als würdest du einen alten Geldschein bei der Bank durch einen neuen ersetzen.

Aber: wenn es sich nicht um einen echten Ersatz handelt, sondern um einen Fork, hast du heute sowohl alte als auch neue Coins.
Auch wenn die alten Coins nicht mehr real gehandelt werden, haben sie weiterhin irgendeinen Wert, selbst wenn dieser Wert sehr nahe bei 0 liegt.
Für den Anschaffungszeitraum ändert aber auch das nichts, da es sich bei Forks (wie wir bei BCash festgestellt haben) wohl sinnvoll nur um eine Art "Aktiensplit" handelt.

Kurz gesagt: so oder so ändert sich für dich nichts. Du behältst weiterhin die alte Haltefrist, auch für die neuen Coins.

Sinnvoll ist es sicherlich, das einigermaßen zu dokumentieren, also im Zweifelsfall irgendwo einen Screenshot von der Ankündigung des Tauschs o.ä. aufzubewahren.
Danke! Dann mache ich entsprechende Sicherungskopien der Announcements und hoffe einfach mal, dass das im Zweifelsfall reicht.