Gesetze "auszunutzen" ist wiederum das Recht eines jeden, genau dafür sind Gesetze da.
Das ist jetzt wieder mal inkonsequent. Vor kurzem hast gerade Du mir noch das Recht abgesprochen, Gesetze zu nutzen und hast den Richtern in ihrer Verweigerung Gesetze zu beachten recht gegeben, weil sie zu meinem Vorteil gewesen wären.
Nö, habe ich nicht. Das hast du vielleicht so verstehen wollen, geschrieben habe ich das nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass du dich hierauf beziehst:
Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!
Sowas kann vorkommen.
Wenn eine Klage grundsätzlich keinen erkennbaren Nutzen hat, außer dem Beklagten Schaden zuzufügen (z.B. auch unnötige Arbeit zu machen), dürfte sie ohnehin rechtsmissbräuchlich sein.
Rechtsmissbräuchlichkeit ist ein klar definierter (im juristischen Sinne, so ganz klar im Sinne des gesunden Menschenverstands muss das nicht immer sein) Grund, die Inanspruchnahme eines Rechtsanspruchs abzulehnen.
Nutzen und auch "ausnutzen" darfst du Gesetze, aber eben dann nicht, wenn du daraus keinen "Nutzen" hast.
Aber bitte wieder on-topic bleiben
