Andererseits muss man mal ehrlich sagen, wer auf Dienstreisen geschickt wird, hat auch i.d.R. einen entsprechenden Job, bei dem das vorher klar ist.
Da ist die Vergütung dann ohnehin meist schon entsprechend höher.
Jetzt also "rückwirkend" dafür zu sorgen, dass z.B. jemand im mittleren Management, der u.a. deswegen ein höheres Grundgehalt hat, weil er eben gelegentlich auf Dienstreisen muss, plötzlich nochmal ein paar Tausender obendrauf erhalten soll, ist dann nicht mehr angemessen.
Ihm das Grundgehalt jetzt nämlich nachträglich zu kürzen, weil die Dienstreisen ja separat entlohnt werden, ist arbeitsrechtlich auch nicht zulässig.
Es ist ja nicht so, dass der normale Kellner oder die Putzfrau auf Dienstreise geschickt wird, sondern explizit jemand, der sich um einen Job als Außendienstler oder Projektleiter oder dergleichen beworben hat. Da war ihm bei der Bewerbung vorher klar, dass Reisen notwendiger Bestandteil seiner Arbeit sind. Entsprechend werden seine Gehaltsforderungen ausgesehen haben.
Wenn er dann hinterher versucht, sich mehr Gehalt auszubedingen, ist das IMHO unanständig, aber da bin ich auch vielleicht ein bisschen konservativ

Wie du schon sagst, werden die Leute im Mittleren Management schon ordentlich entlohnt (auch für Dienstreisen).
Die meisten unvergüteten Dienstreisen finden aber leider (im Niedriglohnsektor) in der Zeit-/Leiharbeit und im Consulting statt.
Also den Leuten, die eh schon wenig bis Mindestlohn verdienen, denen wird dann nichtmal die Fahrt durch halb Deutschland zum Montage-/Projekt-Standort als Arbeitszeit angerechnet.
Zählt also nicht einmal zu einer ohnehin schon langen 40-50 Stunden Woche, sondern muss im Normalfall auch noch außerhalb der regulären Arbeitszeit erledigt werden, sprich am Wochenende.
Imho also ein ungewohnt gerechtes Urteil fürs deutsche Arbeitsgericht
