Hilde, Ich bin mir nicht sicher, ob er das
Für Kryptos gibt es in diesem Sinne keine Durchschnittskurse, damit sind wir bei Tageskursen und den entsprechenden Aufzeichnungspflichten.
so meint, wie du:
Allerdings finde ich diesen Weg ziemlich logisch: Versteuerung nach Eingang (IST), dann den Durchschnittswert der Token im Monat des Zugangs über DEX-Trades und ETH ermitteln, dann über den Monatswert des $ in , das wäre dann der Wert. Es gibt ja für Kryptos keine offiziellen Durchschnittswerte des BMF, die wären händisch zu bestimmen.
Ich verstehe ihn so, dass hier mit Tageskursen gearbeitet werden müsste und man daraus nicht einen Monatsdurchschnittkurs errechen darf. Wenn das Kryptotaxpert nochmal klarstellen könnte....