Nun kann man natürlich vorzüglich darüber diskutieren, ob es sich herbei um gleichartige Fremdwährungsbeträge handelt. Und glaube mir, dass haben wir hier auch schon. So eine Diskussion mit dem FA zu führen, kann ein Steuerberater eher als ein Laie.
Das ist neu für mich. Bedeutet das, dass man in der Regel für alle Kryptowährungen das gleiche Verbrauchsfolgeprinzip anwenden muss?