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Re: Finanzielle Freiheit mit 40 in Rente
by
Scheede
on 31/03/2019, 13:26:57 UTC
⭐ Merited by ChefImGartenPavillion (1)
Für die Zeit im Ausland: eine Auslands-KKV (gibt es momentan ab 1,15€/Tag) wer möchte.

Gelten die Zahlen für jemanden der noch gesetzlich versichert ist und sich im Ausland aufhält oder wirklich für jemanden, der ausgetreten ist?

1.15€/Tag, das sind nur 420€/a. Das kann nicht sein. Da zahlt man doch als gesetzlich Versicherter mit Job mehr pro Monat (diese Aussage hängt natürlich vom Lohn ab).

Du tritts nach dem Abschluss der Auslands-KV aus der gesetzlichen Versicherung aus. Nach der Rückkehr nach Deutschland muss die KV dich wieder aufnehmen. Sie versuchen einem oft eine Anwartschaft aufzuschwatzen, braucht man aber nicht.  Je nach Versicherung kann man auch einige Wochen im Jahr in Deutschland verbringen ( Heimaturlaub ).

Die Auslands KV sind aber zeitlich begrenzt (glaube max ist 5 Jahre) und Kosten mit steigendem Alter mehr. Die 1,15 dürften für unter 35 so stimmen .

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Details bitte der Homepage des Versicherers entnehmen

Gelten die Zahlen für jemanden der noch gesetzlich versichert ist und sich im Ausland aufhält oder wirklich für jemanden, der ausgetreten ist?

Die Auslands-KV interessiert es m.E. ziemlich genau Null, ob du freiwillig noch in anderen Ländern dieser Welt Versicherungsbeiträge zahlst.

Ich hatte diese Auslands-KV stets bei mehrmonatigen Auslandsaufenthalten, in Deutschland "abgemeldet" war ich noch nie (ist ja jetzt auch nicht so, als wäre das Land mein Erziehungsberechtigter, dem ich sagen müsste, wo ich wann hingehe), aber auch unabgemeldet bedeute "Keine Einzahlung in eine gesetzliche KV", warum auch, wenn ich nicht in D bin, kann ich auch in D keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Und ja, wie Doc richtig sagte, versuchen die KV-Angestellten einem gern zu einer "Anwartschaft" zu überzeugen (Panikmache).

In D gab es in 2018 genau 110 (!!!) gesetzliche Krankenkassen- da wird sich gewiss eine finden lassen, die einen wieder aufnimmt (falls man nicht mit 60 und/oder mit Beinen unterm Arm und einem Schädelhirn-Trauma "zurückkommt").

Und soweit die Infos vom Wireless-Blog stimmen (und in X Jahren noch Gültigkeit haben, MUSS dich die letzt Pflichtversicherung auch wieder Pflichtversichern, wenn du "zurückkommst", anders komplizierter kann es werden, wenn man zuletzt freiwillig "pflichtversichert" war.

1.15€/Tag, das sind nur 420€/a. Das kann nicht sein. Da zahlt man doch als gesetzlich Versicherter mit Job mehr pro Monat (diese Aussage hängt natürlich vom Lohn ab).

Alles kann, nichts muss... Wink