Es geht im Grunde einfach um die rechtliche Definition als Geld/Währung. Definiert man Bitcoins aber rechtlich als Ware, muss der Gesetzgeber schon ein entsprechendes Gesetz erlassen, dass den Handel oder den Besitz eben dieser Ware einschränkt/verbietet.
Dies ist zur Zeit nicht der Fall.
Und wäre jetzt einfach ein Frage des politischen Willens. Deswegen meine Anfrage bei den Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien.
dazu fällt mir ein alter witz ein der die sache auf den punkt bringt:
- In deutschland ist erstmal alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
- in frankreich ist erstmal alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.
- und in italien ist alles erlaubt, auch wenns verboten ist.

Nulla poena sine lege sollte auch in Deutschland zumindest auf dem Papier gelten. Ich halte den Bitcoin für ein neuartiges zahlungsmittel, da es vor dem Bitcoin kein nicht direkt durch geld gesichertes kryptographisches Digitales zahlungsmittel gab. Der Bitcoin ist in dem Sinne auch keine Währung(für mich), sondern eher eine Sammlung von kryptographischen Tokens, die gehandelt, generiert und gesplittet werden können. Ich würde sogar dazu übergehen, den Bitcoin für so "neuartig" zu erklären, dass er noch nicht einmal mit E-Währungen wie EVE ISK oder WoW Gold vergleichbar ist.