Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle:
https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefteJa wunderbar, genau die Info hat mir noch gefehlt (wo / wie genau der Verlustvortrag (bzw. -rücktrag) kennzuzeichnen ist. Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben

Genau zu dieser Frage haben wir einen ausführlichen Artikel geschrieben @Scheede und @bct_ail
Hier könnt ihr euch gerne darüber näher informieren, wo man seine Verluste einträgt (siehe zweite Hälfte des Artikels):
https://www.coin.ink/mit-bitcoin-verluste-steuern-sparenBesten Dank! Bis auf ein paar kleinere Rechtschreibfehler (ich bin da sehr pedantisch, den meisten Lesern werden sie wohl nicht auffallen), ziemlich kurz & verständlich.
Was für Laien (inklusive mir), die mit Steuer wenig am Hut haben (was hier den Großteil ausmachen dürfte) vielleicht helfen könnte, wäre, es NOCH idiotensicherer zu formulieren.
So würde ich als Steuer-Laie mich freuen, wenn ihr folgenden Absatz ...
In Zeile 51 der Anlage SO trägst du nun ein inwieweit du deinen Verlust für einen Verlustrücktrag begrenzen willst. Der Verlustrücktrag wird nach § 10d Abs. 1 EStG automatisch für das Vorjahr durchgeführt. Eine Begrenzung des Verlustrücktrags ist auch zugunsten eines Verlustvortrags möglich. Darüber hinaus werden die verbleibenden Verluste in den Folgejahren als Verlustvortrag unbegrenzt mitgenommen und automatisch in den nächsten Steuererklärungen verrechnet (= unbegrenzter Verlustvortrag).
... um den Satz "Wenn du Dir nich sicher bist, auf welche Höhe du den Vor/-bzw. Rücktrag begrenzen sollst, lass diese Zeilen leer" (wenn dem so ist) "Das FA wird in dem Fall den Verlust aus 2018 automatisch vollständig mit den bereits versteuerten Gewinnen des Vorjahres verrechnen"
Oder so ähnlich