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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 16/08/2019, 14:03:49 UTC
⭐ Merited by 1miau (1) ,qwk (1)
Hallo zusammen,

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.