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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
joshy311
on 17/08/2019, 18:29:19 UTC

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?

Ich weiß, dass das einfachste natürlich wäre, ich verkaufe direkt am gleichen Tag dann ist Anschaffungskosten = Verkaufspreis. Nur geht das ja nicht immer.

Der Groschen ist da bei mir noch nicht gefallen