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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
1miau
on 18/08/2019, 16:38:43 UTC
⭐ Merited by qwk (1)

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)


Falls ich nicht auf dem Holzweg bin, dürfte es also so sein:

Beispiel:
Ich erhalte monatliche Zinsen/Dividenden von Getnode von 0,01 BTC = 100€ (Theorie, bei der der Kurs stabil bleibt). Diese verkaufe ich nicht direkt, sondern gebündelt z.B. am Ende des Jahres.
Jeden einzelnen Eingang von 0,01 BTC gebe ich in meiner Auflistung mit dem jeweiligen Zuflussdatum und dem entsprechenden Tageswert des 0,01 BTC an.
Bis dahin sehe ich das auch so. Danach würde ich es aber so machen:


Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis? Es gibt meinem Verständnis nach keinen Anschaffungspreis, da ich diesen nicht mit Fiat oder Kryptotausch gekauft habe. Richtig?

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: 1200€
Anschaffungskosten: 0€
Gewinn: 1200€
Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis Zuflusswert. Anschaffungswert ist somit Zuflusswert, welcher relevant für eine mögliche Veräußerung ist.

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: ??€ (dann wenn du es verkaufst)
Anschaffungskosten: 1200€ (der Preis zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt für jede 0,01BTC Zinsen)
Gewinn: Veräußerungspreis - Anschaffungskosten

Wenn sich der Preis um 1200€ auf 2400€ steigert und du innerhalb eines Jahres verkaufst, wird das als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) versteuert, wenn du kein Gewinn machst (oder unter 600€) oder du die Bitcoins länger als 1 Jahr hältst, musst du diese Spekulationsgewinne nicht versteuern.


Angenommen ich hätte einen persönlichen Steuersatz von 20% und würde neben dem sammeln/bündeln der Coins bis zum Jahresende jeden Monat 20% aber schon verkaufen, um das Geld für die Steuer sicher zu haben, würde das nicht extra notiert werden? Die restlichen 80% kann ich ja dann verkaufen wann und zu welchem Kurs auch immer. Ohne weitere Steuern drauf zahlen zu müssen. Oder wie nennt sich das dann in der Steuer?
Auf die restlichen 80% könnten wie oben geschrieben bei Kurssteigerungen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Steuern durch Spekulationsgewinne anfallen (wenn kürzer als 1 Jahr gehalten und mehr als 600€ Gewinn pro Jahr)

Sind ja 2 Sachen, die versteuert werden:

- Versteuerung der Zinsen zum Zuflusszeitpunkt
- Versteuerung möglicher Spekulationsgewinne

Wenn es da um viel Geld geht oder du unsicher bist, würde ich eh lieber nen Steuerberater fragen, dann bist du safe.  Smiley