Joshy311, es gibt allerdings nicht nur die Möglichkeit der Besteuerung bei Zufluss bei Zinsen/Dividenden/POS. Wenige Steuerberater sind der Meinung, dass der Wert bei Zufluss egal ist, nicht aber der Verkaufspreis (unabh. von der Haltefrist...weil Haltefrist gibt es hier nicht).
Dann war meine Annahme ja nicht ganz verkehrt. Da die Coins in dem Fall ein Zufluss sind und ich keinen Anschaffungspreis habe, wird der Wert 0 in der Anlage SO notiert. Der Verkaufspreis ist dann demnach selbsterklärend.
Wenn der Wert bei Zufluss irrelevant ist und nur der Verkaufswert zählt, wäre das die einfachste Lösung und würde viel Zeit und noch mehr Dokumentation ersparen. Da wäre ich happy.
Was allerdings dann noch unklar ist - Was wenn ich zwischen dem ganzen regelmäßigen Erhalt der Zinsen Bitcoins über Fiat kaufe. Die müssten ja dann getrennt werden. Bildlich gesprochen auf zwei verschiedene Haufen gelegt. Das FiFo Prinzip wird dort nicht vermischt.